Auskunftsrecht der betroffenen Personen
Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person (bzw. ihr Rechtsvertreter) das Recht, beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden.
Wünscht ein Vereinsmitglied die komplette Löschung der Mitgliederdaten, ist dies direkt mit dem Austritt aus dem Verein verbunden, sofern das Vereinsmitglied bis dahin sämtlichen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Über dieses Formular kann das Vereinsmitglied sein Widerspruchsrecht einräumen und dem Verein mitteilen, dass seine Daten nicht an den Ausrüster weitergegeben werden dürfen.
Das Mitglied ist dann jedoch auch nicht berechtigt, von Club-Aktionen des Ausrüsters zu profitieren.